Verbraucherschutzorganisation erschüttert die Lebensmittelindustrie!

Zwei Verbraucherschutzorganisationen haben in den letzten Wochen gemeinsam die Möglichkeiten des Verbraucherinformationsgesetzes umgesetzt.

Durch einfache Online-Anfragen, an die Lebensmittelüberwachungsbehörden, sind die Informationen basierend auf Grundlage des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) dem Interessenten zur Verfügung zu stellen. Dabei werden die Kontrollberichte der letzten zwei Kontrollen einzelner Lebensmittelbetriebe angefordert. Die allgemein irrtümliche Meinung, dass eine Veröffentlichung einen ahndungswürdigen Hintergrund haben muss, ist somit nicht gegeben. Die Veröffentlichung auf Grundlage einer Sanktionierung basiert auf § 40 LFGB. Dies ist eine Veröffentlichung durch die Überwachungsbehörden. Die Informationen, die über die gemeinsame Projektplattform (TopfSecret) erfragt werden, basieren jedoch auf der Grundlage des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG). 

Ziel der Anfragen ist es mehr Transparenz zu erreichen und dadurch eine Verbesserung der Lebensmittelhygiene zu gewinnen. Siehe das Smileykonzept unserer Europäischen Nachbarn (Dänemark, Norwegen usw.). 

Interessierte Lebensmittelunternehmer werden sicherlich unter Mithilfe von externen Beratern versuchen Ihre Betriebe soweit zu strukturieren, dass sie einer möglichen Anfrage in Zukunft entspannt entgegensehen können.

 Gerne unterstützen wir Sie auf diesem Weg.

Betriebliche Eigenkontrolle: Fluch oder Segen?

Zum Schutz der Verbraucher und um die Sicherheit der Lebensmittel zu gewährleisten wurde die betriebliche Eigenkontrolle eingeführt.

Wareneingangskontrolle, Temperaturüberwachung, Schädlingsmonitoring, Personalschulung usw. sind seither fester Bestandteil in vielen Betrieben. Viele Unternehmer haben bereits in der Vergangenheit, aus eigenem Interesse, in ein Höchstmaß an Hygiene für die Lebensmittelsicherheit investiert. Allerdings ohne Dokumentation.

Der Grund für die geringe Dokumentation ist, dass dies für viele Betriebe  einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand bedeutet. Aus Unverständnis und gesetzlicher Bevormundung resultiert mitunter eine gewisse Resignation.

Dennoch sind die Vorteile der betrieblichen Eigenkontrolle nicht von der Hand zu weisen.

Gewinnen Sie mehr Freiheiten unter Einbeziehung Ihrer Mitarbeiter und übertragen Sie mehr Verantwortung. Die Delegation von Aufgaben und Verantwortung ist ein maßgeblicher Faktor zur Mitarbeitermotivation.

Eine optimale Umsetzung ermöglicht Kostensenkung und effektiveres Arbeiten.

Gerne erarbeite ich mit Ihnen Möglichkeiten zur Optimierung der Dokumentation auf das zwingend notwendige um ein Höchstmaß an Lebensmittelsicherheit zu erarbeiten.

Über Ihr Interesse an Ihrem Erfolg freue ich mich.