Verbraucherschutzorganisation erschüttert die Lebensmittelindustrie!

Zwei Verbraucherschutzorganisationen haben in den letzten Wochen gemeinsam die Möglichkeiten des Verbraucherinformationsgesetzes umgesetzt.

Durch einfache Online-Anfragen, an die Lebensmittelüberwachungsbehörden, sind die Informationen basierend auf Grundlage des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) dem Interessenten zur Verfügung zu stellen. Dabei werden die Kontrollberichte der letzten zwei Kontrollen einzelner Lebensmittelbetriebe angefordert. Die allgemein irrtümliche Meinung, dass eine Veröffentlichung einen ahndungswürdigen Hintergrund haben muss, ist somit nicht gegeben. Die Veröffentlichung auf Grundlage einer Sanktionierung basiert auf § 40 LFGB. Dies ist eine Veröffentlichung durch die Überwachungsbehörden. Die Informationen, die über die gemeinsame Projektplattform (TopfSecret) erfragt werden, basieren jedoch auf der Grundlage des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG). 

Ziel der Anfragen ist es mehr Transparenz zu erreichen und dadurch eine Verbesserung der Lebensmittelhygiene zu gewinnen. Siehe das Smileykonzept unserer Europäischen Nachbarn (Dänemark, Norwegen usw.). 

Interessierte Lebensmittelunternehmer werden sicherlich unter Mithilfe von externen Beratern versuchen Ihre Betriebe soweit zu strukturieren, dass sie einer möglichen Anfrage in Zukunft entspannt entgegensehen können.

 Gerne unterstützen wir Sie auf diesem Weg.